Mittelbayerische Zeitung
03,02,11

Zwei Verletzte bei
Kollision
Hemau. Ein 71-jähriger BMW-Fahrer wollte am Dienstagabend von der Kelheimer
Straße kommend die Umgehungsstraße überqueren und in Richtung Painten
weiterfahren. Beim Überqueren der Kreuzung übersah er einen Opel, der in
Richtung Regensburg unterwegs war. Der BMW erfasste den Opel an der vorderen
linken Seite und schleuderte ihn gegen einen Ford und einen weiteren BMW, die
aus Richtung Painten kommend an der Kreuzung warteten. Bei der Kollision wurden
die Opel-Fahrer und der Lenker des Ford verletzt und mussten in die
Krankenhäuser nach Kelheim und Hemau eingeliefert werden. Den entstandenen
Sachschaden schätzt die PI Nittendorf auf rund 25000 Euro. Die Feuerwehr Hemau
unterstützte die Polizei vor Ort und reinigte die Straße von ausgelaufenem
Motoröl. Foto: Beil
DVZ
Maut-Ausweichverkehr
VGH erlaubt teilweises Lkw-Verbot auf der B 8
25.01.2010 | Eine Lastwagen-Sperrung gegen Maut-Ausweichverkehr auf der
Bundesstraße B 8 im Raum Regensburg ist teilweise rechtens. Dies entschied der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.
Der VGH hatte über das Lkw-Verbot auf zwei Strecken der
B 8 zu urteilen. Das Gericht habe entschieden, dass auf der Strecke westlich von
Regensburg das Verbot angemessen ist, auf der östlichen Teilstrecke aber nicht,
sagte eine Gerichtssprecherin am Montag in München. Details zu dem Urteil
sollten noch am Montag bekanntgegeben werden.
Mehr als ein Dutzend Speditionen hatte gegen das vom Regensburger Landratsamt im
Frühjahr 2007 beschlossene Lastwagenverbot geklagt. Die Kreisbehörde wollte
durch die Sperrung der Bundesstraße für Laster über 12 t verhindern, dass
Fernfahrer von der nahen Autobahn 3 (Nürnberg-Passau) abfahren, um Mautgebühren
zu sparen. Anwohner klagen darüber, dass seit Einführung der Maut der
Schwerlastverkehr auf der Bundesstraße deutlich zugenommen habe.
Der VGH hatte in einem vorläufigen Verfahren im Dezember 2008 die Lkw-Sperre auf
beiden Abschnitten für unzulässig erklärt. Nach der Entscheidung im
Hauptverfahren darf die Straße von Regensburg aus in Richtung Nürnberg nun
wieder etwa 10 km lang für Laster gesperrt werden. Das etwas längere Stück von
Regensburg Richtung Straubing bleibt dagegen für die Lastwagen geöffnet.
Streit zwischen Behörden und Transportunternehmen um ein Lastwagenverbot auf der
Bundesstraße 25 gibt es auch in Mittelfranken. Die Sperrung im Raum Dinkelsbühl
ist allerdings zunächst bis März 2010 befristet. Sie beschäftigt ebenfalls seit
Jahren die Gerichte. (dpa)
Mittelbayerische Zeitung R-20.01.10
Sperre der B8:
Spediteure sind für Tempolimit
verkehr Bayerischer Verwaltungsgerichtshof in
München verhandelt das gestrichene Lkw-Durchfahrtverbot
von Christof Seidl, MZ
München. Für die Anwohner der Bundesstraße8 zwischen Nittendorf und Regensburg
bzw. zwischen Rosenhof und Schönach war das Urteil in erster Instanz ein Schlag
ins Gesicht. Eine Gruppe von Spediteuren hatte im Februar 2008 vor dem
Verwaltungsgericht Regensburg gegen das seit 2007 bestehende Durchfahrtverbot
für Lkw über zwölf Tonnen geklagt - und recht bekommen.
Der Landkreis Regensburg hatte das Verbot angeordnet, um den Ausweichverkehr auf
der B8 nach der Mauteinführung 2005 zu unterbinden. Das Verwaltungsgericht warf
später dem Landkreis vor, bei dem Verbot den Lkw-Verkehr insgesamt nicht
genügend berücksichtigt zu haben. Der Landkreis legte gegen das Urteil
Widerspruch ein. Der VGH hat daraufhin in einem Eilverfahren Ende 2008 die
Sperrung vorläufig bestätigt, auch um einen dauernden Beschilderungswechsel zu
verhindern.
Ein gutes Jahr später ging es am Montag um die Fakten. Und die wollte der
Vorsitzende Richter Harald Grau genau wissen. So befragte er Spediteur Georg
Mayer (Maxhütte-Haidhof) nach dem Mehraufwand durch das Fahrverbot auf der B8.
Mayer sprach von 22 Kilometern mehr zum BMW-Werk Dingolfing und
Gesamt-Mehrkosten von 27 Euro pro Fahrt.
Oberlandesanwalt Marcus Niese, der den Landkreis Regensburg vertrat, widersprach
Mayer. Der Weg über die Autobahn sei nur vier Kilometer länger als die
"typisierte" Mautausweichstrecke über die B8. Selbst dann handelt es sich nach
Ansicht von Dr. Franz Günter Siebeck, dem vom Anwalt der Spediteure, aber um
einen ungerechtfertigten Mehraufwand.
Als schwierig erwies sich der Begriff "erhebliche Auswirkungen". Wie Richter
Grau erläuterte, müsse man nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG)
davon ausgehen, dass ein einziger Lkw mehr bereits als erhebliche Auswirkung
gelten kann, wenn die von BVG genannten Grenzwerte von 70 Dezibel tagsüber und
60 Dezibel nachts bereits erreicht oder überschritten sind. Genau das ist bei
den beiden Teilabschnitten der B8 der Fall, zumindest im Bereich einiger Häuser.
Entsprechende Lärmberechnungen hatten beide Parteien durchgeführt und
gegenseitig anerkannt.
Siebeck hielt diese Sichtweise trotzdem für ungerechtfertigt. Er unterstrich
außerdem, dass nur ein knappes Drittel des Lkw-Verkehrs auf der B8 echter
Mautausweichverkehr sei. Dies hatte eine Verkehrsuntersuchung ergeben. Der
Oberlandesanwalt betonte, das Landratsamt sei sich dieser Tatsache bewusst, es
gebe aber keine andere Möglichkeit, den Mautausweichverkehr zu verhindern.
Siebeck schlug auf Basis des Lärmgutachtens der Spediteure einen anderen Weg
vor. Zwischen Rosenhof und Schönach könne man im Bereich der Ortschaften ein
Tempolimit von 60 oder nur 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge einführen. Dadurch
würde die Lärmbelastung für die Anwohner stärker sinken als durch ein
Durchfahrverbot. In Etterzhausen schlug Wiesbeck Tempo 30 vor. Zusätzlich könne
man die Fußgängerampel am östlichen Ortsende für Kraftfahrer in Richtung
Naabbrücke versetzen. Dadurch müssten Lkw nicht mehr am Berg anfahren und würden
so zusätzlich weniger Lärm produzieren.
Richter Grau bezweifelte, dass Tempo 30 für eine Bundesstraße der richtige Weg
sei. Der Oberlandesanwalt lehnte die Ampellösung ab, weil sie zu langen
Rot-Phasen führen würde. Grau kündigte an, dass man diese Aspekte bei der
Urteilsbildung mit in Betracht ziehen werde.
Der Anwalt der Spediteure schlug für
Etterzhausen zusätzlich zu einem Tempolimit von 30 km/h die Verlagerung dieser
Fußgängerampel am östlichen Ortseingang vor. Foto: Seidl

Mittelbayerische Zeitung R-West Hemau vom
14.11.09
Parkplatz im Bannwald?
Bauzwang 10 000 Lkw pro Tag auf der A
3 und kaum Standplätze. Dieser Notstand soll behoben werden.
Von Heinz Klein, MZ
Eilsbrunn. Lastwagen müssen rollen. Sie müssen aber auch mal parken, damit
Brummikapitäne ausruhen. Da wird es bisweilen eng und auf überfüllten
Parkplätzen sogar gefährlich eng. Um das Stellplatzdefizit auf der
Transitstrecke A3 zu beheben, soll nun alle 20 Kilometer ein Parkplatz mit WC,
kurz PWC genannt, gebaut werden. Die Autobahndirektion Südbayern ist bereits am
Planen. In Degerndorf bei Parsberg ist solch ein Parkplatz am Rande eines
Gewerbegebiets willkommen. Wohl auch deshalb, weil dann das wilde Parken von
Lastzügen in Wohngebieten wieder aufhöre, sagt Christian Unzner, Chef der
Regensburger Dienststelle der Autobahndirektion Südbayern.
In Eilsbrunn dagegen ist das schiere Gegenteil der Fall. Dort hat sich eine
Bürgerinitiative gegen den geplanten Ausbau eines bereits vorhandenen
Parkplatzes zum PWC formiert und unter den 1160 Eilsbrunnern bereits 900
Unterschriften gegen das Projekt gesammelt. Auch der Gemeinderat lehnte das
Vorhaben mit 18:2 Stimmen ab. Für ihr Nein zum Lkw-Parkplatz führen die
Eilsbrunner mehr Gründe ins Feld als nur den, dass sie eben gerne ihre Ruhe
hätten. Die jeweils 380 Meter langen und 100 Meter breiten Parkplatzbuchten
beidseits der Autobahn sollen justament da entstehen, wo sich ein Bannwald
erstreckt. 3,5 Hektar eines 100-jährigen Waldes aus Kiefer, Eiche, Buche und
Fichte müssten gerodet werden. Es ist die Art von Wald, von der Heinz-Joachim
Daschner, Bereichsleiter im Amt für Landwirtschaft und Forsten, gerne mehr
hätte. Denn Mischwälder aus diesem Holz sind es, die Klimawandel und Borkenkäfer
künftig trotzen können.
Doch es gibt noch mehr Gründe für das Eilsbrunner Nein. Hans Nama, pensionierter
Offizier und Sprecher der örtlichen BI, verweist auf die Naherholungsfunktion
des Landschaftsschutzgebiets, in dem die Regensburger so gerne wandern. Hier
entstand auch das Walderlebniszentrum. Dessen neu angelegter Natur- und
Kulturlehrpfad führt bis auf 300 Meter an den Parkplatz. Zusätzlich lockt ein
erst kürzlich fertiggestellter Waldseilpark viele Besucher. Und ein
Wasserschutzgebiet gibt es hier auch noch.
Das Wasser beziehungsweise Abwasser ist es auch, das Bedenken der Gemeinde
Sinzing speist. Denn der Parkplatz mit WC soll seine Abwässer ins Eilsbrunner
Kanalnetz leiten. Christian Unzner gab bei einem Gespräch bei Landrat Herbert
Mirbeth die von den Autobahn-Toiletten zu erwartende Abwassermenge mit etwa 100
"Einwohnergleichwerten" an. Eine Zahl, an der BI-Sprecher Nama und auch Sinzings
Bürgermeister Patrick Grossmann so ihre Zweifel haben. "Vergleicht man das mit
ähnlich dimensionierten Anlagen, wären 400 Einwohnergleichwerte realistischer",
sagt Nama. Auch die Qualität der Abwässer sei mit der normaler Haushalte nicht
zu vergleichen, weil das Abwasser ungleich stickstoffhaltiger wäre: "Größere
Kläranlagen verkraften so was besser, kleinere eher schlecht."
Die Eilsbrunner Kläranlage ist auf 5800 Einwohnergleichwerte ausgelegt und hat
noch für 1400 Einwohner freies Potenzial. Das hätte Patrick Grossmann lieber für
Neubürger in Viehhausen und Eilsbrunn reserviert. "Das beeinträchtigt unsere
Entwicklungsmöglichkeiten", moniert der Bürgermeister, der sich auf die Seite
der PWC-Gegner geschlagen hat. Und so dürfte es in der nächsten
Gemeinderatssitzung am 25. November spannend werden. Dann soll das Gremium
beschließen, dass die Gemeinde die Einleitung von Abwässern aus einem künftigen
PWC ins Eilsbrunner Kanalsystem verweigern wird. Es wäre eine mutige, aber
juristisch kniffelige Entscheidung, denn nach geltendem Recht besteht für ein
PWC Einleitungszwang ins Eilsbrunner Kanalnetz. Wenn das so beschlossen werde,
müssten sich eben die Juristen damit auseinandersetzen, sagt Grossmann. Zudem
will die Gemeinde keinen Grund für ein PWC an die Autobahndirektion verkaufen.
Auch aus dem Amt für Landwirtschaft und Forsten kommen klare Worte.
Heinz-Joachim Daschner sieht kaum Möglichkeiten einer Realisierung des PWC an
dieser Stelle, sagte er auf Anfrage der MZ. Eine Gleichwertigkeit des gerodeten
Bannwalds wäre mit einer Ersatzpflanzung auch nach Jahrzehnten nicht zu
erreichen. In seinem Amtsbereich liegen 60 Kilometer der A3. Die Autobahn
tangiert nur auf 4,1 Kilometer Bannwald. Warum nun ausgerechnet in diesem
kleinen Stück hochwertiger Natur ein Lkw-Parkplatz gebaut werden soll, kann der
Forstmann gar nicht verstehen.
Auch Christian Unzner hat Verständnisprobleme. Für ihn ist der Bannwald kein
Ausschlusskriterium. Es gebe wenige geeignete Stellen für einen PWC zwischen
Parsberg und Regensburg, doch Alternativen würden geprüft. Der Parkplatz wäre
doch 700 Meter von Eilsbrunn entfernt und würde kein vernehmbares Plus an Lärm
und angesichts der 10000 Lkw, die hier täglich vorbeifahren, auch zusätzlichen
Immissionen bringen, sagt der Chef der Autobahndirektion.
BI-Sprecher Hans Nama an dem Parkplatz mit dem angrenzenden BannwaldFoto: Klein
kommentar
Die Luft anhalten?
Bei immer mehr Verkehr braucht es auch mehr Parkplätze, keine Frage. Doch mehr
Verkehr bringt auch mehr Abgase, mehr Lärm, mehr Feinstaub. Und gerade die
Feinstaubwerte sind kriminell hoch - besonders in Regensburg. Wälder filtern
diese Stäube und verbessern unsere Luft. Genau deshalb hat man Wälder, die
klima- und immissionsrelevant für Regensburg sind, ja auch zu Bannwäldern
erklärt. Wenn nun für einen Autobahnparkplatz ausgerechnet ein Stück jenes
Bannwalds geopfert würde, der den Lärm der Autobahn schluckt und ihre Abgase
filtert, wäre das wirklich paradox. Da zieht auch das Argument einer
Ersatzpflanzung nicht, denn die braucht 100 Jahre, um das leisten zu können, was
dieser Wald jetzt kann. Doch wir wollen ja nicht 100 Jahre die Luft anhalten.
Menschen müssen atmen und Lkw müssen parken. Wie wäre es zum Beispiel bei
Rosenhof? Dort liegt ein fix und fertig gebauter privater Lkw-Rastplatz im
Dornröschenschlaf. Wenn die Bayerische Baubehörde dort ihren Parkplatz mit WC
einrichten würde, hätte diese Asphaltödnis wieder einen Sinn und der Eilsbrunner
Bannwald könnte stehen bleiben. Man müsste halt einen Parkplatz kaufen statt
einen zu bauen. Darf man so viel Flexibilität vom Freistaat erwarten?
Nachgefragt
Wo Regensburg Luft holt
Regensburg. Woher kommt die Frischluft für Regensburg eigentlich, fragte die MZ
beim Amt für Stadtentwicklung nach. "Vor allem über die Flusstäler", sagt
Amtsleiter Hans Sedlmeier. Kühle Frischluft fließe entlang der Donau und dem
Regen in die Stadt, zusätzlich ströme sie über die Randhöhen Uniberg, Keilberg,
Sallerner Berg und Winzerer Höhen hinab in den Regensburger Kessel. Auch wenn
die Luft möglicherweise durch die Wälder bei Eilsbrunn ins Donautal fließt, wie
die Parkplatzgegner argumentieren - auf das Regensburger Klima habe ein
Lkw-Parkplatz bei Eilsbrunn wenig bis keine unmittelbare Auswirkungen, sagt Hans
Sedlmeier. (zk)
BI-Sprecher Hans Nama an dem Parkplatz mit dem
angrenzenden BannwaldFoto: Klein

Protest Aber nicht mitten im Naherholungs- und
Landschaftsschutzgebiet, sagen die Eilsbrunner.
Welch ein Aufwand um eine
Straße zu sperren, wenn sie erst einmal für LKW über 12.5 t interessant ist.
Mittelbayerische Zeitung R-West Hemau vom
06.03.09
Mautflüchtlinge: "Gute Karten für eine Sperrung"
Verkehr Spediteure räumen ein, dass Lärmgrenzwerte überschritten
werden und plädieren für ein Tempolimit. Landrat Mirbeth sieht die Chance zur
Sperre.
Von Ernst Waller, MZ
Landkreis. "Die B8 wird zur A8" klagt Reinhard Gstettner aus Geisling im
MZ-Bürgerforum. "Wann nimmt dieser Wahnsinn mit der Lkw-Flut auf der B8 endlich
wieder ein Ende? Was sich hier abspielt ist ja nicht mehr zumutbar - eine
permanente Lärmbelästigung ist das", klagt der Geislinger.
Entscheidung im Sommer?
Kann sein, dass ihm und vielen lärmgeplagten Anwohnern vielleicht schon bis zum
Sommer geholfen werden kann. Denn das Landratsamt spricht von einer plötzlichen
Wendung im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Wie
in der MZ mehrfach berichtet, ließ der Landkreis die B8 zwischen Rosenhof und
Schönach sowie Regensburg und Nittendorf für den Schwerlastverkehr über zwölf
Tonnen sperren, da täglich rund 200 Mautflüchtlinge auf diesen Straßen gezählt
worden seien. Spediteure klagten dagegen und bekamen Recht, das Landratsamt
wiederum legte Berufung ein. Derzeit läuft das Hauptverfahren beim VGH.
"Kein weiteres Gutachten"
Wie das Landratsamt jetzt auf Anfrage der MZ mitteilte, hätte die Klägerseite,
also die Spediteure bei einem Gespräch am Gericht eingeräumt, dass die
Grenzwerte beim Lärm überschritten werden. Dies wiederum habe zur Folge, dass
nach Ansicht der Behörde der "Tatbestand eines erheblichen Mautausweichverkehrs
gegeben ist".
Landrat Herbert Mirbeth: "Damit hätten wir gute Karten für eine Sperrung." Ein
weiteres Lärmgutachten sei nicht mehr notwendig, sodass eine Entscheidung des
Gerichts nach Auskunft von Pressesprecher Markus Roth vom Landratsamt bereits im
Sommer fallen könnte.
Rechtsanwalt Dr. Franz Siebeck aus München,der die klagenden Spediteure
vertritt, tritt auf die Bremse. Von einer "plötzlichen Wendung" könne überhaupt
keine Rede sein. "Das ist viel Lärm um nichts", sagt er. Der Jurist räumt ein,
dass die Anerkennung der erhöhten Lärmwerte Konsequenzen haben werde. Aber eine
Sperrung sei nicht die automatische Folge und schon gar nicht rechtmäßig. Die
Spediteure würden vielmehr an neuralgischen Punkten für ein Tempolimit
plädieren; dies würde die Lärmbelästigung auch deutlich reduzieren. Er wies
darauf hin, dass durch die Sperre vor allem kleine Unternehmen in ihrer Existenz
gefährdet würden.
Harald Sendtner vom Landesverband bayerischer Transport- und Logistikunternehmen
betont, dass die B8 schon immer von Lkw-Fahrern genutzt worden sei. "Das sind
keine Mautflüchtlinge." Es sei stets von der Boom-Region Regensburg die Rede,
das bedeute eben auch mehr Verkehr. "Die B8 muss offen bleiben."
Mittelbayerische Zeitung R-West Hemau vom
31.12.08
Landrat: Gute Karten für eine Sperrung der B8
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH)
hat in einem Eilverfahren die sofortige Wirkung der Sperrung der Bundesstraße B
8 für den Mautausweichverkehr auf den Abschnitten Rosenhof-Schönach und
Nittendorf-Regensburg abgelehnt. Im Hauptverfahren wird sich der VGH noch
intensiver mit dem Thema befassen. Ob es zu einer Sperrung kommt, wird vor allem
von erneuten Lärm-Messungen entlang der B 8 abhängen. Die Redaktion sprach mit
Landrat Herbert Mirbeth, der sich seit der Einführung der Lkw-Maut im Jahr 2005
vehement gegen die Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der Autobahn auf die B
8 einsetzt.
Herr Landrat, wie hat sich
die Lärmbelastung für die Anwohner der B 8 seit der Einführung der Lkw-Maut
verändert?
Es gibt ein Gutachten der TU München aus dem Jahr 2007 mit Zählungen. Insgesamt
wurden täglich 10860 Fahrzeuge, davon 2909 Lkws, auf der B 8 bei Roith in beiden
Fahrtrichtungen gezählt. Der Gesamtverkehr ging zwischen den Jahren 2000 und
2005 um vier Prozent zurück, die Zahl der Lastwagen stieg hingegen um 25
Prozent. Als sichere Mautflüchtlinge konnten laut diesem Gutachten täglich 200
Lkws bei Roith identifiziert werden, die vor der Einführung der Maut noch die
Autobahn nutzten. Ein ähnliches Bild bot sich an der Zählstelle in Etterzhausen
an der B 8. Dort wurden pro Tag 13521 Fahrzeuge, davon 1017 Lkws, gezählt. Im
Vergleich zum Jahr 2000 ging ebenfalls der Gesamtverkehr bis zum Jahr 2005 um
zwei Prozent zurück, während der Anteil des Schwerlastverkehrs um 15 Prozent
stieg. Als sichere Mautflüchtlinge wurden dort knapp 200 Lkws in beiden
Richtungen festgestellt. Das ist eine zusätzliche Belastung für die Anwohner,
die nicht nötig wäre.
Sehen Sie eine Chance, beim Hauptverfahren
vor dem VGH doch noch eine Sperrung für Lkws durchzusetzen?
Aus den
Entscheidungsgründen des Eilverfahrens geht hervor, dass der Ausgang im
Hauptverfahren vom VGH als ergebnisoffen angesehen wird. Es besteht nach Ansicht
des VGH insbesondere noch Aufklärungsbedarf über den Aussagegehalt der im
Verfahren vorgelegten Lärmberechnungen.
Um welche Lärmberechnungen geht es konkret?
Das Staatliche Bauamt Regensburg hat an
der Strecke bereits Lärmberechnungen durchgeführt. Demnach bestand nachts eine
Lärmvorbelastung von 62 bis 64 dB(A) und tagsüber eine Lärmvorbelastung von 70
dB(A). Die klagenden Spediteure haben eine abstrakte Lärmberechnung mit
geringeren Lärmwerten vorgelegt. Allerdings gehen die Berechnungen der
Spediteure von einem Abstand von 25 Metern zur Straßenmitte aus. Einige Häuser
sind jedoch viel näher an der B 8. Jetzt müssen nochmals ergänzend Messungen
durchgeführt werden.
Welche Bedeutung haben diese
Berechnungen vor Gericht?
Das
Bundesverwaltungsgericht hat am 13. März 2008 ein Urteil gefällt. Demnach liegt
eine erhebliche Lärmzunahme dann vor, wenn bereits vor dem Auftreten von
Mautausweichverkehr mindestens ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) am Tag oder 60
dB(A) in der Nacht vorlag, der durch den Mautausweichverkehr, wenn auch nur in
für sich genommen geringfügigem Maße, zusätzlich erhöht wird. Wenn die
Berechnungen des Staatlichen Bauamtes Regensburg bestätigt werden, überschreiten
wir diese Richtwerte in der Nacht und erreichen diese am Tag. Damit hätten wir
gute Karten für eine Sperrung. In Dinkelsbühl liegt ein ähnlicher Fall von
Mautflüchtlingen auf der B 25 vor. Hier wurde am 16. Dezember 2008 mit der
Zustimmung der Regierung von Mittelfranken eine Sperrung für den
Mautausweichverkehr ab dem 1. Januar 2009 bekannt gegeben.
Welche Parallelen gibt es
zwischen dem Mautausweichverkehr auf der B 25 in Dinkelsbühl und auf der B 8?
Die Stadt Dinkelsbühl hat sich,
wie wir, sofort für eine Lösung des Problems eingesetzt. Auch hier gab es
bereits einige Gerichtsverfahren. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte ebenfalls
auf die Klage von 13 Spediteuren festgestellt, dass die von der Stadt
Dinkelsbühl durchgeführte Durchgangsbeschränkung rechtswidrig war. Daraufhin
musste die Stadt die Sperrung zunächst aufheben. Dinkelsbühl zog jedoch bis vor
das Bundesverwaltungsgericht. Der Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts
ebnete schließlich für die Dinkelsbühler den Weg für die Sperrung, die vorerst
bis zum 31. März 2010 gelten soll.
Wie lange wird es dauern, bis
der VGH zu einem Urteil kommt?
Das Eilverfahren hat bereits über acht
Monate gedauert. Es ist zu befürchten, dass das Hauptverfahren einen noch
größeren Zeitraum einnehmen wird. Wir sind in Kontakt zu Dinkelsbühl, um unsere
Erfahrungen auszutauschen. Wir werden parallel zum Verfahren alles daran setzen,
diese Wartezeit zu verkürzen um endlich für die Bürger Klarheit zu schaffen.(mz)
Mittelbayerische Zeitung R-West Hemau vom
13.12.08
Laster rollen auch weiterhin über B8
Urteil Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Beschwerde des
Landratsamts ab: Vor Sperrung sind neue Lärmberechnungen nötig.
Von Antje Karbe, MZ
Regensburg. Die Anlieger der B8 müssen weiterhin mit Verkehrslärm leben: Auch
der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erlaubt keine sofortige Sperrung
zwischen Rosenhof und Schönach sowie zwischen Nittendorf und Regensburg für
Schwerlastverkehr.
Schon im Februar hatte das
Verwaltungsgericht Regensburg die Sperrung der B8 in diesen Abschnitten für
rechtswidrig erklärt. Das Landratsamt hatte mit dieser Regelung den
Lkw-Durchgangsverkehr reduzieren wollen, der in den vergangenen Jahren durch
Mautpreller stark gestiegen ist.
Mit dem Richterspruch gab sich Landrat Herbert Mirbeth nicht zufrieden, er legte
mit einem Eilverfahren Beschwerde beim VGH ein. Und erlitt jetzt eine
Niederlage: Das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens sei noch offen, urteilten die
Richter. Erst müsse der Aussagegehalt der vorgelegten Lärmberechnungen geklärt
werden.
Dazu werden nun
nochmals Lärmmessungen durchgeführt. Erst dann entscheidet das VGH endgültig, ob
die B8 im Landkreis für Schwerlastverkehr gesperrt werden darf. Bis dahin sei es
zumutbar, so die Richter, die Sperrung außer Kraft zu belassen.
Für die
Anwohner bedeutet das weitere Monate des Wartens. Sollten sich die Ergebnisse
der alten Lärmmessungen bestätigen, sehe man im Landratsamt aber Chancen auf
einen Erfolg, teilte Sprecher Markus Roth mit. Landrat Mirbeth war für eine
Stellungnahme nicht zu erreichen.
Eine Lange Geschichte
Seit Jahren klagen Anlieger der B8 über Belastungen. Durch die Einführung der
Mautpflicht für Lkw auf Autobahnen zum 1. Januar 2005 hat der Schwerlastverkehr
auf Bundesstraßen zugenommen, klagen Betroffene.
Die Mittelbayerische Zeitung hatte im Januar
2007 mit "Redaktion vor Ort" Bürger an der B8 zu diesem Thema zu Wort kommen
lassen.
Im Frühsommer 2007 hat der Landkreis
Regensburg die B8 von der Autobahnanschlussstelle Nittendorf bis
Regensburg-Pfaffenstein und von der Anschlussstelle Rosenhof bis zur
Landkreisgrenze bei Sünching für Lastwagen über 12 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht sperren lassen.
Das Verwaltungsgericht
Regensburg hat am 25. Februar 2008 diese Sperrung aufgehoben.
Das Landratsamt Regensburg hat am 20. März
2008 Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. In dem Eilverfahren entschieden die
Richter nun, die Sperrung außer Kraft zu belassen. Bis zur endgültigen
Entscheidung sollen neue Lärmberechnungen erhoben werden. (we/mak)
Mittelbayrische Zeitung R-West vom 05.12.08
Den Energieverbrauch für das Rathaus
erheblich gesenkt
Kommunalpolitik Lob gab es vom Rechnungsprüfer bei
der Gemeinschaftssitzung der VG Laaber. Anregungen wurden umgesetzt.
Von Lena Motzer, MZ
Laaber. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses,
Michael Jobst, erklärte bei der Gemeinschaftssitzung der VG Laaber die
Jahresrechnung 2007 für einwandfrei. In der Rechnungsprüfung für 2006 wurde der
hohe Energieverbrauch des Rathauses Laaber kritisiert, 2007 ist der
Energieverbrauch von 104000 kw/h auf 99182 kw/h gesunken. Jobst lobte die
Gemeinde, da sie die Anregungen umgesetzt habe.
Der Haushaltsplan 2009 der VG umfasst einen
Verwaltungshaushalt von 810615 Euro und einen Vermögenshaushalt von 6900 Euro.
Die Personalausgaben beinhalten eine Erhöhung von ca. 3,5 Prozent. Ebenso sind
die geplanten Personalentscheidungen eingerechnet worden. So wird Veronika
Zwickl Kämmerer. Ihre bisherige Stelle wird neu besetzt und im Mitteilungsblatt
ausgeschrieben. Klaus Hilbert übernimmt die Kassenleitung. Im Vermögenshaushalt
wurden unter anderem 3900 Euro für eine neue Software eingeplant, die im
Standesamt zum Einsatz kommen wird. Die Umlage je Einwohner beträgt 59,841 Euro
gegenüber 59,86 Euro im Vorjahr.
Diskutiert wurde vom Gremium die Unterstützung der
neugegründeten Vereinigung Gewerbetreibender in der VG. Bürgermeister Willi
Hogger zeigte sich erfreut über die Initiative der Gewerbetreibenden und sprach
sich für eine Unterstützung des "Werbedreiecks LDB" aus: "Die VG lebt zwar von
der Einkommens- und Lohnsteuer, aber auch die Gewerbesteuer ist ein nicht zu
verachtender fester Posten im Haushalt", so Hogger. Der Verband bekommt im
Mitteilungsblatt eine feste Seite, um Aktionen vorzustellen.
Der Plan, mit der VG eventuell Mitglied zu werden, war
für Melanie Müßig und Michael Jobst zu voreilig, sie wollten abwarten. Das sei
jedoch, so Diethard Eichhammer, eher kontraproduktiv. Bürgermeister Karl Söllner
unterstützte den Plan Hoggers, nach außen hin zu signalisieren, dass die VG
hinter dem Werbedreieck LDB steht: "Viele sind im Moment noch Zuschauer, dass
wird sich ändern, wenn die VG den Verein unterstützt. Die Vorstandschaft besteht
aus einer guten Mischung aus Erfahrung und Dynamik." Franz Wurmstein,
Vorsitzender des Werbedreiecks, berichtete, dass der Verein anwachse: "Bei der
Gründungsversammlung waren wir 14, jetzt sind wir 40 Gewerbetreibende." Mit zwei
Gegenstimmen sprach sich die Versammlung für die Unterstützung des Werbedreiecks
LDB aus.
Müßig sprach dann die Bundesstraße 8 an. Bisher können
auf der B 8 keine Schwertransporter fahren, da in Seubersdorf ein "Nadelöhr"
besteht. Nun werde eine Umgehungsstraße geplant und damit das Verkehrsaufkommen
um das bis zu Achtfache steigen, was vor allem für Deuerling und Waldetzenberg
zum Problem werde. Hogger versprach, diese Entwicklung mit dem Landratsamt
abzuklären.
Mittelbayrische Zeitung R-West vom
03.12.08
Aus dem Polizeibericht
Verkehrsunfall fordert zwei verletzte Frauen
Hemau. Zu einem Unfall mit zwei Verletzten und rund 7000
Euro Sachschaden kam es am Montag in Hemau.
Die Lenkerin eines VW wollte von der Kelheimer Straße
kommend die Umgehungsstraße überqueren. Dabei übersah sie einen Ford, der auf
der Umgehungsstraße in Richtung Regensburg unterwegs war. Im Kreuzungsbereich
kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge, wobei der Ford von der Straße abkam
und in einem Feld zum Stehen kam. Die beiden Fahrerinnen wurden in eine
Regensburger Klinik gebracht. (mz)