Mittelbayerische Zeitung 03,02,11

 

Zwei Verletzte bei Kollision

Hemau. Ein 71-jähriger BMW-Fahrer wollte am Dienstagabend von der Kelheimer Straße kommend die Umgehungsstraße überqueren und in Richtung Painten weiterfahren. Beim Überqueren der Kreuzung übersah er einen Opel, der in Richtung Regensburg unterwegs war. Der BMW erfasste den Opel an der vorderen linken Seite und schleuderte ihn gegen einen Ford und einen weiteren BMW, die aus Richtung Painten kommend an der Kreuzung warteten. Bei der Kollision wurden die Opel-Fahrer und der Lenker des Ford verletzt und mussten in die Krankenhäuser nach Kelheim und Hemau eingeliefert werden. Den entstandenen Sachschaden schätzt die PI Nittendorf auf rund 25000 Euro. Die Feuerwehr Hemau unterstützte die Polizei vor Ort und reinigte die Straße von ausgelaufenem Motoröl. Foto: Beil

 

 

DVZ 

 

Maut-Ausweichverkehr

VGH erlaubt teilweises Lkw-Verbot auf der B 8

25.01.2010 | Eine Lastwagen-Sperrung gegen Maut-Ausweichverkehr auf der Bundesstraße B 8 im Raum Regensburg ist teilweise rechtens. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.

Der VGH hatte über das Lkw-Verbot auf zwei Strecken der B 8 zu urteilen. Das Gericht habe entschieden, dass auf der Strecke westlich von Regensburg das Verbot angemessen ist, auf der östlichen Teilstrecke aber nicht, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag in München. Details zu dem Urteil sollten noch am Montag bekanntgegeben werden.

Mehr als ein Dutzend Speditionen hatte gegen das vom Regensburger Landratsamt im Frühjahr 2007 beschlossene Lastwagenverbot geklagt. Die Kreisbehörde wollte durch die Sperrung der Bundesstraße für Laster über 12 t verhindern, dass Fernfahrer von der nahen Autobahn 3 (Nürnberg-Passau) abfahren, um Mautgebühren zu sparen. Anwohner klagen darüber, dass seit Einführung der Maut der Schwerlastverkehr auf der Bundesstraße deutlich zugenommen habe.

Der VGH hatte in einem vorläufigen Verfahren im Dezember 2008 die Lkw-Sperre auf beiden Abschnitten für unzulässig erklärt. Nach der Entscheidung im Hauptverfahren darf die Straße von Regensburg aus in Richtung Nürnberg nun wieder etwa 10 km lang für Laster gesperrt werden. Das etwas längere Stück von Regensburg Richtung Straubing bleibt dagegen für die Lastwagen geöffnet.

Streit zwischen Behörden und Transportunternehmen um ein Lastwagenverbot auf der Bundesstraße 25 gibt es auch in Mittelfranken. Die Sperrung im Raum Dinkelsbühl ist allerdings zunächst bis März 2010 befristet. Sie beschäftigt ebenfalls seit Jahren die Gerichte. (dpa)

Mittelbayerische Zeitung R-20.01.10

Sperre der B8: Spediteure sind für Tempolimit

verkehr Bayerischer Verwaltungsgerichtshof in München verhandelt das gestrichene Lkw-Durchfahrtverbot  von Christof Seidl, MZ

München. Für die Anwohner der Bundesstraße8 zwischen Nittendorf und Regensburg bzw. zwischen Rosenhof und Schönach war das Urteil in erster Instanz ein Schlag ins Gesicht. Eine Gruppe von Spediteuren hatte im Februar 2008 vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen das seit 2007 bestehende Durchfahrtverbot für Lkw über zwölf Tonnen geklagt - und recht bekommen.
Der Landkreis Regensburg hatte das Verbot angeordnet, um den Ausweichverkehr auf der B8 nach der Mauteinführung 2005 zu unterbinden. Das Verwaltungsgericht warf später dem Landkreis vor, bei dem Verbot den Lkw-Verkehr insgesamt nicht genügend berücksichtigt zu haben. Der Landkreis legte gegen das Urteil Widerspruch ein. Der VGH hat daraufhin in einem Eilverfahren Ende 2008 die Sperrung vorläufig bestätigt, auch um einen dauernden Beschilderungswechsel zu verhindern.

Ein gutes Jahr später ging es am Montag um die Fakten. Und die wollte der Vorsitzende Richter Harald Grau genau wissen. So befragte er Spediteur Georg Mayer (Maxhütte-Haidhof) nach dem Mehraufwand durch das Fahrverbot auf der B8. Mayer sprach von 22 Kilometern mehr zum BMW-Werk Dingolfing und Gesamt-Mehrkosten von 27 Euro pro Fahrt.

Oberlandesanwalt Marcus Niese, der den Landkreis Regensburg vertrat, widersprach Mayer. Der Weg über die Autobahn sei nur vier Kilometer länger als die "typisierte" Mautausweichstrecke über die B8. Selbst dann handelt es sich nach Ansicht von Dr. Franz Günter Siebeck, dem vom Anwalt der Spediteure, aber um einen ungerechtfertigten Mehraufwand.

Als schwierig erwies sich der Begriff "erhebliche Auswirkungen". Wie Richter Grau erläuterte, müsse man nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) davon ausgehen, dass ein einziger Lkw mehr bereits als erhebliche Auswirkung gelten kann, wenn die von BVG genannten Grenzwerte von 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts bereits erreicht oder überschritten sind. Genau das ist bei den beiden Teilabschnitten der B8 der Fall, zumindest im Bereich einiger Häuser. Entsprechende Lärmberechnungen hatten beide Parteien durchgeführt und gegenseitig anerkannt.

Siebeck hielt diese Sichtweise trotzdem für ungerechtfertigt. Er unterstrich außerdem, dass nur ein knappes Drittel des Lkw-Verkehrs auf der B8 echter Mautausweichverkehr sei. Dies hatte eine Verkehrsuntersuchung ergeben. Der Oberlandesanwalt betonte, das Landratsamt sei sich dieser Tatsache bewusst, es gebe aber keine andere Möglichkeit, den Mautausweichverkehr zu verhindern.

Siebeck schlug auf Basis des Lärmgutachtens der Spediteure einen anderen Weg vor. Zwischen Rosenhof und Schönach könne man im Bereich der Ortschaften ein Tempolimit von 60 oder nur 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge einführen. Dadurch würde die Lärmbelastung für die Anwohner stärker sinken als durch ein Durchfahrverbot. In Etterzhausen schlug Wiesbeck Tempo 30 vor. Zusätzlich könne man die Fußgängerampel am östlichen Ortsende für Kraftfahrer in Richtung Naabbrücke versetzen. Dadurch müssten Lkw nicht mehr am Berg anfahren und würden so zusätzlich weniger Lärm produzieren.

Richter Grau bezweifelte, dass Tempo 30 für eine Bundesstraße der richtige Weg sei. Der Oberlandesanwalt lehnte die Ampellösung ab, weil sie zu langen Rot-Phasen führen würde. Grau kündigte an, dass man diese Aspekte bei der Urteilsbildung mit in Betracht ziehen werde.

Der Anwalt der Spediteure schlug für Etterzhausen zusätzlich zu einem Tempolimit von 30 km/h die Verlagerung dieser Fußgängerampel am östlichen Ortseingang vor. Foto: Seidl

 

Mittelbayerische Zeitung R-West Hemau vom 14.11.09

Parkplatz im Bannwald?

Bauzwang 10 000 Lkw pro Tag auf der A 3 und kaum Standplätze. Dieser Notstand soll behoben werden.

Von Heinz Klein, MZ

Eilsbrunn. Lastwagen müssen rollen. Sie müssen aber auch mal parken, damit Brummikapitäne ausruhen. Da wird es bisweilen eng und auf überfüllten Parkplätzen sogar gefährlich eng. Um das Stellplatzdefizit auf der Transitstrecke A3 zu beheben, soll nun alle 20 Kilometer ein Parkplatz mit WC, kurz PWC genannt, gebaut werden. Die Autobahndirektion Südbayern ist bereits am Planen. In Degerndorf bei Parsberg ist solch ein Parkplatz am Rande eines Gewerbegebiets willkommen. Wohl auch deshalb, weil dann das wilde Parken von Lastzügen in Wohngebieten wieder aufhöre, sagt Christian Unzner, Chef der Regensburger Dienststelle der Autobahndirektion Südbayern.

In Eilsbrunn dagegen ist das schiere Gegenteil der Fall. Dort hat sich eine Bürgerinitiative gegen den geplanten Ausbau eines bereits vorhandenen Parkplatzes zum PWC formiert und unter den 1160 Eilsbrunnern bereits 900 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt. Auch der Gemeinderat lehnte das Vorhaben mit 18:2 Stimmen ab. Für ihr Nein zum Lkw-Parkplatz führen die Eilsbrunner mehr Gründe ins Feld als nur den, dass sie eben gerne ihre Ruhe hätten. Die jeweils 380 Meter langen und 100 Meter breiten Parkplatzbuchten beidseits der Autobahn sollen justament da entstehen, wo sich ein Bannwald erstreckt. 3,5 Hektar eines 100-jährigen Waldes aus Kiefer, Eiche, Buche und Fichte müssten gerodet werden. Es ist die Art von Wald, von der Heinz-Joachim Daschner, Bereichsleiter im Amt für Landwirtschaft und Forsten, gerne mehr hätte. Denn Mischwälder aus diesem Holz sind es, die Klimawandel und Borkenkäfer künftig trotzen können.

Doch es gibt noch mehr Gründe für das Eilsbrunner Nein. Hans Nama, pensionierter Offizier und Sprecher der örtlichen BI, verweist auf die Naherholungsfunktion des Landschaftsschutzgebiets, in dem die Regensburger so gerne wandern. Hier entstand auch das Walderlebniszentrum. Dessen neu angelegter Natur- und Kulturlehrpfad führt bis auf 300 Meter an den Parkplatz. Zusätzlich lockt ein erst kürzlich fertiggestellter Waldseilpark viele Besucher. Und ein Wasserschutzgebiet gibt es hier auch noch.

Das Wasser beziehungsweise Abwasser ist es auch, das Bedenken der Gemeinde Sinzing speist. Denn der Parkplatz mit WC soll seine Abwässer ins Eilsbrunner Kanalnetz leiten. Christian Unzner gab bei einem Gespräch bei Landrat Herbert Mirbeth die von den Autobahn-Toiletten zu erwartende Abwassermenge mit etwa 100 "Einwohnergleichwerten" an. Eine Zahl, an der BI-Sprecher Nama und auch Sinzings Bürgermeister Patrick Grossmann so ihre Zweifel haben. "Vergleicht man das mit ähnlich dimensionierten Anlagen, wären 400 Einwohnergleichwerte realistischer", sagt Nama. Auch die Qualität der Abwässer sei mit der normaler Haushalte nicht zu vergleichen, weil das Abwasser ungleich stickstoffhaltiger wäre: "Größere Kläranlagen verkraften so was besser, kleinere eher schlecht."

Die Eilsbrunner Kläranlage ist auf 5800 Einwohnergleichwerte ausgelegt und hat noch für 1400 Einwohner freies Potenzial. Das hätte Patrick Grossmann lieber für Neubürger in Viehhausen und Eilsbrunn reserviert. "Das beeinträchtigt unsere Entwicklungsmöglichkeiten", moniert der Bürgermeister, der sich auf die Seite der PWC-Gegner geschlagen hat. Und so dürfte es in der nächsten Gemeinderatssitzung am 25. November spannend werden. Dann soll das Gremium beschließen, dass die Gemeinde die Einleitung von Abwässern aus einem künftigen PWC ins Eilsbrunner Kanalsystem verweigern wird. Es wäre eine mutige, aber juristisch kniffelige Entscheidung, denn nach geltendem Recht besteht für ein PWC Einleitungszwang ins Eilsbrunner Kanalnetz. Wenn das so beschlossen werde, müssten sich eben die Juristen damit auseinandersetzen, sagt Grossmann. Zudem will die Gemeinde keinen Grund für ein PWC an die Autobahndirektion verkaufen.

Auch aus dem Amt für Landwirtschaft und Forsten kommen klare Worte. Heinz-Joachim Daschner sieht kaum Möglichkeiten einer Realisierung des PWC an dieser Stelle, sagte er auf Anfrage der MZ. Eine Gleichwertigkeit des gerodeten Bannwalds wäre mit einer Ersatzpflanzung auch nach Jahrzehnten nicht zu erreichen. In seinem Amtsbereich liegen 60 Kilometer der A3. Die Autobahn tangiert nur auf 4,1 Kilometer Bannwald. Warum nun ausgerechnet in diesem kleinen Stück hochwertiger Natur ein Lkw-Parkplatz gebaut werden soll, kann der Forstmann gar nicht verstehen.

Auch Christian Unzner hat Verständnisprobleme. Für ihn ist der Bannwald kein Ausschlusskriterium. Es gebe wenige geeignete Stellen für einen PWC zwischen Parsberg und Regensburg, doch Alternativen würden geprüft. Der Parkplatz wäre doch 700 Meter von Eilsbrunn entfernt und würde kein vernehmbares Plus an Lärm und angesichts der 10000 Lkw, die hier täglich vorbeifahren, auch zusätzlichen Immissionen bringen, sagt der Chef der Autobahndirektion.

BI-Sprecher Hans Nama an dem Parkplatz mit dem angrenzenden BannwaldFoto: Klein

kommentar Die Luft anhalten?

Bei immer mehr Verkehr braucht es auch mehr Parkplätze, keine Frage. Doch mehr Verkehr bringt auch mehr Abgase, mehr Lärm, mehr Feinstaub. Und gerade die Feinstaubwerte sind kriminell hoch - besonders in Regensburg. Wälder filtern diese Stäube und verbessern unsere Luft. Genau deshalb hat man Wälder, die klima- und immissionsrelevant für Regensburg sind, ja auch zu Bannwäldern erklärt. Wenn nun für einen Autobahnparkplatz ausgerechnet ein Stück jenes Bannwalds geopfert würde, der den Lärm der Autobahn schluckt und ihre Abgase filtert, wäre das wirklich paradox. Da zieht auch das Argument einer Ersatzpflanzung nicht, denn die braucht 100 Jahre, um das leisten zu können, was dieser Wald jetzt kann. Doch wir wollen ja nicht 100 Jahre die Luft anhalten.

Menschen müssen atmen und Lkw müssen parken. Wie wäre es zum Beispiel bei Rosenhof? Dort liegt ein fix und fertig gebauter privater Lkw-Rastplatz im Dornröschenschlaf. Wenn die Bayerische Baubehörde dort ihren Parkplatz mit WC einrichten würde, hätte diese Asphaltödnis wieder einen Sinn und der Eilsbrunner Bannwald könnte stehen bleiben. Man müsste halt einen Parkplatz kaufen statt einen zu bauen. Darf man so viel Flexibilität vom Freistaat erwarten?

Nachgefragt Wo Regensburg Luft holt

Regensburg. Woher kommt die Frischluft für Regensburg eigentlich, fragte die MZ beim Amt für Stadtentwicklung nach. "Vor allem über die Flusstäler", sagt Amtsleiter Hans Sedlmeier. Kühle Frischluft fließe entlang der Donau und dem Regen in die Stadt, zusätzlich ströme sie über die Randhöhen Uniberg, Keilberg, Sallerner Berg und Winzerer Höhen hinab in den Regensburger Kessel. Auch wenn die Luft möglicherweise durch die Wälder bei Eilsbrunn ins Donautal fließt, wie die Parkplatzgegner argumentieren - auf das Regensburger Klima habe ein Lkw-Parkplatz bei Eilsbrunn wenig bis keine unmittelbare Auswirkungen, sagt Hans Sedlmeier. (zk)

BI-Sprecher Hans Nama an dem Parkplatz mit dem angrenzenden BannwaldFoto: Klein

Protest Aber nicht mitten im Naherholungs- und Landschaftsschutzgebiet, sagen die Eilsbrunner.

Welch ein Aufwand um eine Straße zu sperren, wenn sie erst einmal für LKW über 12.5 t interessant ist.

Mittelbayerische Zeitung R-West Hemau vom 06.03.09

Mautflüchtlinge: "Gute Karten für eine Sperrung"

Verkehr Spediteure räumen ein, dass Lärmgrenzwerte überschritten werden und plädieren für ein Tempolimit. Landrat Mirbeth sieht die Chance zur Sperre. Von Ernst Waller, MZ

Landkreis. "Die B8 wird zur A8" klagt Reinhard Gstettner aus Geisling im MZ-Bürgerforum. "Wann nimmt dieser Wahnsinn mit der Lkw-Flut auf der B8 endlich wieder ein Ende? Was sich hier abspielt ist ja nicht mehr zumutbar - eine permanente Lärmbelästigung ist das", klagt der Geislinger.

Entscheidung im Sommer?

Kann sein, dass ihm und vielen lärmgeplagten Anwohnern vielleicht schon bis zum Sommer geholfen werden kann. Denn das Landratsamt spricht von einer plötzlichen Wendung im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Wie in der MZ mehrfach berichtet, ließ der Landkreis die B8 zwischen Rosenhof und Schönach sowie Regensburg und Nittendorf für den Schwerlastverkehr über zwölf Tonnen sperren, da täglich rund 200 Mautflüchtlinge auf diesen Straßen gezählt worden seien. Spediteure klagten dagegen und bekamen Recht, das Landratsamt wiederum legte Berufung ein. Derzeit läuft das Hauptverfahren beim VGH.

"Kein weiteres Gutachten"

Wie das Landratsamt jetzt auf Anfrage der MZ mitteilte, hätte die Klägerseite, also die Spediteure bei einem Gespräch am Gericht eingeräumt, dass die Grenzwerte beim Lärm überschritten werden. Dies wiederum habe zur Folge, dass nach Ansicht der Behörde der "Tatbestand eines erheblichen Mautausweichverkehrs gegeben ist".

Landrat Herbert Mirbeth: "Damit hätten wir gute Karten für eine Sperrung." Ein weiteres Lärmgutachten sei nicht mehr notwendig, sodass eine Entscheidung des Gerichts nach Auskunft von Pressesprecher Markus Roth vom Landratsamt bereits im Sommer fallen könnte.

Rechtsanwalt Dr. Franz Siebeck aus München,der die klagenden Spediteure vertritt, tritt auf die Bremse. Von einer "plötzlichen Wendung" könne überhaupt keine Rede sein. "Das ist viel Lärm um nichts", sagt er. Der Jurist räumt ein, dass die Anerkennung der erhöhten Lärmwerte Konsequenzen haben werde. Aber eine Sperrung sei nicht die automatische Folge und schon gar nicht rechtmäßig. Die Spediteure würden vielmehr an neuralgischen Punkten für ein Tempolimit plädieren; dies würde die Lärmbelästigung auch deutlich reduzieren. Er wies darauf hin, dass durch die Sperre vor allem kleine Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet würden.

Harald Sendtner vom Landesverband bayerischer Transport- und Logistikunternehmen betont, dass die B8 schon immer von Lkw-Fahrern genutzt worden sei. "Das sind keine Mautflüchtlinge." Es sei stets von der Boom-Region Regensburg die Rede, das bedeute eben auch mehr Verkehr. "Die B8 muss offen bleiben."

 

Mittelbayerische Zeitung R-West Hemau vom 31.12.08

Landrat: Gute Karten für eine Sperrung der B8

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem Eilverfahren die sofortige Wirkung der Sperrung der Bundesstraße B 8 für den Mautausweichverkehr auf den Abschnitten Rosenhof-Schönach und Nittendorf-Regensburg abgelehnt. Im Hauptverfahren wird sich der VGH noch intensiver mit dem Thema befassen. Ob es zu einer Sperrung kommt, wird vor allem von erneuten Lärm-Messungen entlang der B 8 abhängen. Die Redaktion sprach mit Landrat Herbert Mirbeth, der sich seit der Einführung der Lkw-Maut im Jahr 2005 vehement gegen die Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der Autobahn auf die B 8 einsetzt.

Herr Landrat, wie hat sich die Lärmbelastung für die Anwohner der B 8 seit der Einführung der Lkw-Maut verändert?

Es gibt ein Gutachten der TU München aus dem Jahr 2007 mit Zählungen. Insgesamt wurden täglich 10860 Fahrzeuge, davon 2909 Lkws, auf der B 8 bei Roith in beiden Fahrtrichtungen gezählt. Der Gesamtverkehr ging zwischen den Jahren 2000 und 2005 um vier Prozent zurück, die Zahl der Lastwagen stieg hingegen um 25 Prozent. Als sichere Mautflüchtlinge konnten laut diesem Gutachten täglich 200 Lkws bei Roith identifiziert werden, die vor der Einführung der Maut noch die Autobahn nutzten. Ein ähnliches Bild bot sich an der Zählstelle in Etterzhausen an der B 8. Dort wurden pro Tag 13521 Fahrzeuge, davon 1017 Lkws, gezählt. Im Vergleich zum Jahr 2000 ging ebenfalls der Gesamtverkehr bis zum Jahr 2005 um zwei Prozent zurück, während der Anteil des Schwerlastverkehrs um 15 Prozent stieg. Als sichere Mautflüchtlinge wurden dort knapp 200 Lkws in beiden Richtungen festgestellt. Das ist eine zusätzliche Belastung für die Anwohner, die nicht nötig wäre.

Sehen Sie eine Chance, beim Hauptverfahren vor dem VGH doch noch eine Sperrung für Lkws durchzusetzen?

Aus den Entscheidungsgründen des Eilverfahrens geht hervor, dass der Ausgang im Hauptverfahren vom VGH als ergebnisoffen angesehen wird. Es besteht nach Ansicht des VGH insbesondere noch Aufklärungsbedarf über den Aussagegehalt der im Verfahren vorgelegten Lärmberechnungen.

Um welche Lärmberechnungen geht es konkret?

Das Staatliche Bauamt Regensburg hat an der Strecke bereits Lärmberechnungen durchgeführt. Demnach bestand nachts eine Lärmvorbelastung von 62 bis 64 dB(A) und tagsüber eine Lärmvorbelastung von 70 dB(A). Die klagenden Spediteure haben eine abstrakte Lärmberechnung mit geringeren Lärmwerten vorgelegt. Allerdings gehen die Berechnungen der Spediteure von einem Abstand von 25 Metern zur Straßenmitte aus. Einige Häuser sind jedoch viel näher an der B 8. Jetzt müssen nochmals ergänzend Messungen durchgeführt werden.

Welche Bedeutung haben diese Berechnungen vor Gericht?

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 13. März 2008 ein Urteil gefällt. Demnach liegt eine erhebliche Lärmzunahme dann vor, wenn bereits vor dem Auftreten von Mautausweichverkehr mindestens ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht vorlag, der durch den Mautausweichverkehr, wenn auch nur in für sich genommen geringfügigem Maße, zusätzlich erhöht wird. Wenn die Berechnungen des Staatlichen Bauamtes Regensburg bestätigt werden, überschreiten wir diese Richtwerte in der Nacht und erreichen diese am Tag. Damit hätten wir gute Karten für eine Sperrung. In Dinkelsbühl liegt ein ähnlicher Fall von Mautflüchtlingen auf der B 25 vor. Hier wurde am 16. Dezember 2008 mit der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken eine Sperrung für den Mautausweichverkehr ab dem 1. Januar 2009 bekannt gegeben.

Welche Parallelen gibt es zwischen dem Mautausweichverkehr auf der B 25 in Dinkelsbühl und auf der B 8?

Die Stadt Dinkelsbühl hat sich, wie wir, sofort für eine Lösung des Problems eingesetzt. Auch hier gab es bereits einige Gerichtsverfahren. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte ebenfalls auf die Klage von 13 Spediteuren festgestellt, dass die von der Stadt Dinkelsbühl durchgeführte Durchgangsbeschränkung rechtswidrig war. Daraufhin musste die Stadt die Sperrung zunächst aufheben. Dinkelsbühl zog jedoch bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Der Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts ebnete schließlich für die Dinkelsbühler den Weg für die Sperrung, die vorerst bis zum 31. März 2010 gelten soll.

Wie lange wird es dauern, bis der VGH zu einem Urteil kommt?

Das Eilverfahren hat bereits über acht Monate gedauert. Es ist zu befürchten, dass das Hauptverfahren einen noch größeren Zeitraum einnehmen wird. Wir sind in Kontakt zu Dinkelsbühl, um unsere Erfahrungen auszutauschen. Wir werden parallel zum Verfahren alles daran setzen, diese Wartezeit zu verkürzen um endlich für die Bürger Klarheit zu schaffen.(mz)

 

Mittelbayerische Zeitung R-West Hemau vom 13.12.08

Laster rollen auch weiterhin über B8

Urteil Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Beschwerde des Landratsamts ab: Vor Sperrung sind neue Lärmberechnungen nötig. Von Antje Karbe, MZ

Regensburg. Die Anlieger der B8 müssen weiterhin mit Verkehrslärm leben: Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erlaubt keine sofortige Sperrung zwischen Rosenhof und Schönach sowie zwischen Nittendorf und Regensburg für Schwerlastverkehr.

Schon im Februar hatte das Verwaltungsgericht Regensburg die Sperrung der B8 in diesen Abschnitten für rechtswidrig erklärt. Das Landratsamt hatte mit dieser Regelung den Lkw-Durchgangsverkehr reduzieren wollen, der in den vergangenen Jahren durch Mautpreller stark gestiegen ist.

Mit dem Richterspruch gab sich Landrat Herbert Mirbeth nicht zufrieden, er legte mit einem Eilverfahren Beschwerde beim VGH ein. Und erlitt jetzt eine Niederlage: Das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens sei noch offen, urteilten die Richter. Erst müsse der Aussagegehalt der vorgelegten Lärmberechnungen geklärt werden.

Dazu werden nun nochmals Lärmmessungen durchgeführt. Erst dann entscheidet das VGH endgültig, ob die B8 im Landkreis für Schwerlastverkehr gesperrt werden darf. Bis dahin sei es zumutbar, so die Richter, die Sperrung außer Kraft zu belassen.

Für die Anwohner bedeutet das weitere Monate des Wartens. Sollten sich die Ergebnisse der alten Lärmmessungen bestätigen, sehe man im Landratsamt aber Chancen auf einen Erfolg, teilte Sprecher Markus Roth mit. Landrat Mirbeth war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Eine Lange Geschichte

Seit Jahren klagen Anlieger der B8 über Belastungen. Durch die Einführung der Mautpflicht für Lkw auf Autobahnen zum 1. Januar 2005 hat der Schwerlastverkehr auf Bundesstraßen zugenommen, klagen Betroffene.

Die Mittelbayerische Zeitung hatte im Januar 2007 mit "Redaktion vor Ort" Bürger an der B8 zu diesem Thema zu Wort kommen lassen.

Im Frühsommer 2007 hat der Landkreis Regensburg die B8 von der Autobahnanschlussstelle Nittendorf bis Regensburg-Pfaffenstein und von der Anschlussstelle Rosenhof bis zur Landkreisgrenze bei Sünching für Lastwagen über 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht sperren lassen.

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am 25. Februar 2008 diese Sperrung aufgehoben.

Das Landratsamt Regensburg hat am 20. März 2008 Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. In dem Eilverfahren entschieden die Richter nun, die Sperrung außer Kraft zu belassen. Bis zur endgültigen Entscheidung sollen neue Lärmberechnungen erhoben werden. (we/mak)

Mittelbayrische Zeitung R-West vom 05.12.08

Den Energieverbrauch für das Rathaus erheblich gesenkt  

Kommunalpolitik Lob gab es vom Rechnungsprüfer bei der Gemeinschaftssitzung der VG Laaber. Anregungen wurden umgesetzt.
Von Lena Motzer, MZ 

Laaber. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Michael Jobst, erklärte bei der Gemeinschaftssitzung der VG Laaber die Jahresrechnung 2007 für einwandfrei. In der Rechnungsprüfung für 2006 wurde der hohe Energieverbrauch des Rathauses Laaber kritisiert, 2007 ist der Energieverbrauch von 104000 kw/h auf 99182 kw/h gesunken. Jobst lobte die Gemeinde, da sie die Anregungen umgesetzt habe.

Der Haushaltsplan 2009 der VG umfasst einen Verwaltungshaushalt von 810615 Euro und einen Vermögenshaushalt von 6900 Euro. Die Personalausgaben beinhalten eine Erhöhung von ca. 3,5 Prozent. Ebenso sind die geplanten Personalentscheidungen eingerechnet worden. So wird Veronika Zwickl Kämmerer. Ihre bisherige Stelle wird neu besetzt und im Mitteilungsblatt ausgeschrieben. Klaus Hilbert übernimmt die Kassenleitung. Im Vermögenshaushalt wurden unter anderem 3900 Euro für eine neue Software eingeplant, die im Standesamt zum Einsatz kommen wird. Die Umlage je Einwohner beträgt 59,841 Euro gegenüber 59,86 Euro im Vorjahr.

Diskutiert wurde vom Gremium die Unterstützung der neugegründeten Vereinigung Gewerbetreibender in der VG. Bürgermeister Willi Hogger zeigte sich erfreut über die Initiative der Gewerbetreibenden und sprach sich für eine Unterstützung des "Werbedreiecks LDB" aus: "Die VG lebt zwar von der Einkommens- und Lohnsteuer, aber auch die Gewerbesteuer ist ein nicht zu verachtender fester Posten im Haushalt", so Hogger. Der Verband bekommt im Mitteilungsblatt eine feste Seite, um Aktionen vorzustellen.

Der Plan, mit der VG eventuell Mitglied zu werden, war für Melanie Müßig und Michael Jobst zu voreilig, sie wollten abwarten. Das sei jedoch, so Diethard Eichhammer, eher kontraproduktiv. Bürgermeister Karl Söllner unterstützte den Plan Hoggers, nach außen hin zu signalisieren, dass die VG hinter dem Werbedreieck LDB steht: "Viele sind im Moment noch Zuschauer, dass wird sich ändern, wenn die VG den Verein unterstützt. Die Vorstandschaft besteht aus einer guten Mischung aus Erfahrung und Dynamik." Franz Wurmstein, Vorsitzender des Werbedreiecks, berichtete, dass der Verein anwachse: "Bei der Gründungsversammlung waren wir 14, jetzt sind wir 40 Gewerbetreibende." Mit zwei Gegenstimmen sprach sich die Versammlung für die Unterstützung des Werbedreiecks LDB aus.

Müßig sprach dann die Bundesstraße 8 an. Bisher können auf der B 8 keine Schwertransporter fahren, da in Seubersdorf ein "Nadelöhr" besteht. Nun werde eine Umgehungsstraße geplant und damit das Verkehrsaufkommen um das bis zu Achtfache steigen, was vor allem für Deuerling und Waldetzenberg zum Problem werde. Hogger versprach, diese Entwicklung mit dem Landratsamt abzuklären.

Mittelbayrische Zeitung R-West vom 03.12.08

Aus dem Polizeibericht

Verkehrsunfall fordert zwei verletzte Frauen

Hemau. Zu einem Unfall mit zwei Verletzten und rund 7000 Euro Sachschaden kam es am Montag in Hemau.

Die Lenkerin eines VW wollte von der Kelheimer Straße kommend die Umgehungsstraße überqueren. Dabei übersah sie einen Ford, der auf der Umgehungsstraße in Richtung Regensburg unterwegs war. Im Kreuzungsbereich kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge, wobei der Ford von der Straße abkam und in einem Feld zum Stehen kam. Die beiden Fahrerinnen wurden in eine Regensburger Klinik gebracht. (mz)